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(Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist Gießen)

Grundlage der Honorierung von Aufträgen für  CVG2000

Als Grundlage gelten die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandgemeinschaft der Freien Journalisten.
Auszugsweise gilt folgendes

 

1. Journalistische Leistungen für Tageszeitungen


2. Honorare für Online-Beiträge


3. PR-Honorare/
Realisierung Internetauftritte


1.
  Tageszeitungen

Die Berechnung der Honorare erfolgt nach der Anzahl der Druckzeilen der einzelnen Beiträge. Dabei gilt als Normalzeile die Druckzeile mit 34-40 Buchstaben. Umfaßt die Druckzeile weniger als 34 oder mehr als 40 Buchstaben, so sind die Honorarsätze nach folgender Formel zu errechnen: Buchstaben der Druckzeile x Honorarsatz für Normalzeile "geteilt durch" 37

Die Honorare betragen für Nachrichten und Berichte:

Bei einer Auflage: Erstdruckrecht Zweitdruckrecht
bis 10.000 102,00 Pf 83,00 Pf
bis 25.000 112,00 Pf 88,00 Pf
bis 50.000 135,00 Pf 100,00 Pf
bis 100.000 156,00 Pf 120,00 Pf
über 100.00 182,00 Pf 137,00 Pf

Die Honorare betragen für Reportagen, Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, unterhaltende Aufsätze, K

Bei einer Auflage: Erstdruckrecht Zweitdruckrecht
bis 10.000 127,00 Pf 94,00 Pf
bis 25.000 135,00 Pf 101,00 Pf
bis 50.000 169,00 Pf 131,00 Pf
bis 100.000 202,00 Pf 152,00 Pf
über 100.00 248,00 Pf 191,00 Pf

Die Honorare für Kommentare, Leitartikel, Interviews, fachliche und wissenschaftliche Aufsätze, Kunstkritiken, Essays und Alleinveröffentlichungsrechte unterliegen freier Vereinbarung. Sie müssen angemessen über den Sätzen der Tabelle liegen.
Als Mindesthonorar für einen Beitrag ist das Honorar für 20 Zeilen des jeweiligen Erstdruckrechts zu zahlen.

2. Journalistische Leistungen im Bereich Wirtschaft und Verwaltung

Nicht erfaßt sind Publikationen, die unmittelbar absatzfördernd sind sowie Publikationen, die von selbständigen Verlagen im eigenen Namen herausgegeben werden (selbständige Verlagspublikationen).

Die Honorare werden berechnet nach Zeilen mit 60 Anschlägen
(30 solcher Sechzig-Anschläge-Zeilen machen eine Seite aus)

 

 

Mitarbeiter,
Werks- oder
Kundenzeitschriften,
Bürgerinformationen
sowie sonstige peri-
odische Publikationen,
die für eine Ziel-
gruppe bestimmt sind
10.000
50.000
100.000
über 100.000
2,43
3,46
4,75
5,18
3,46
4,75
5,51
6,16
Nachrichten-, Artikel-, und sonstige Korrespondenzen unabhängig von der Auflage 6,80

QuelleWorthonorare: DJV

 

2. Honorare für Online-Beiträge


Honorare für OnlineNutzung

Die Tatsache, dass im Zeitungs- oder Zeitschriftenbereich immer mehr Ausgaben in den Online-Diensten der Verlage erscheinen, ohne dass die freien Journalistinnen und Journalisten für diese Zweitverwertung ihrer Beiträge ein zusätzliches Honorar erhalten, machen es erforderlich, die Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten auf diesen Bereich zu erweitern. Es empfiehlt sich, auf die Honorare der Mittelstandsempfehlung bei einer digitalen Zweitverwertung von Texten je nach Nutzungsart einen prozentualen Aufschlag vorzunehmen. Bei der Höhe der aus der Tabelle ersichtlichen Aufschläge wurde insbesondere die Dauer der Verfügbarkeit berücksichtigt, da während dieser Zeit eine andere weitere Verwertung der Beiträge kaum möglich ist. Bei Onlinenutzbaren elektronischen Archiven bzw. CDROMs ist das ausschlaggebende Honorierungskriterium die Aufnahme eines Textes an sich. Was die Höhe des Aufschlages anbelangt, so handelt es sich dabei um einen Mindestprozentsatz, der nach dem derzeitigen Erkenntnisstand gezahlt wird so die Zweitverwertung überhaupt honoriert wird.

Die Ergebnisse einer vom DJV geplanten Umfrage zur Honorarsituation auch in diesem Bereich werden hoffentlich weitere Aufschlüsse bieten und ein realistisches Bild ergeben, nach dem sich dann die endgültigen Prozentsätze für Aufschläge bei zusätzlicher OnlineNutzung ergeben.

a) Digitale Zweitverwertung
Bei einer digitalen Zweitverwertung von Texten empfiehlt es sich, je nach Nutzungsart, einen prozentualen Aufschlag auf die Honorare der Mittelstandsempfehlung vorzunehmen. Bei der Höhe der aus der Tabelle ersichtlichen Aufschläge wurde insbesondere die Dauer der Verfügbarkeit berücksichtigt, da während dieser Zeit eine andere weitere Verwertung der Beiträge kaum möglich ist. Bei Onlinenutzbaren elektronischen Archiven bzw. bei CDROMs ist das ausschlaggebende Honorierungskriterium die Aufnahme eines Textes an sich. Was die Höhe des Aufschlages anbelangt, so handelt es sich bei den angegebenen Aufschlägen um einen Mindestprozentsatz, der nach dem derzeitigen Erkenntnisstand festgelegt wurde.

Art der Nutzung Verfügbarkeit Aufschlag
Onlinedienste Bis zu 1 Monat + 15 %
Bei längerer Nutzung pro Jahr zusätzlich + 5 %
Elektronisches Archiv Aufnahme + 10 %
Bei längerer Nutzung anschließend pro Jahr + 5 %
CD-ROM Aufnahme + 10 %

b) Reine Online-Beiträge
Ausschließlich Onlinegenutzte Beiträge sind grundsätzlich nur einmal zu nutzen,eine Zweitverwertung schließt sich wegen des globalen Verbreitungsgebietes des Netzes aus. Bei der Honorierung muss außerdem nicht alleine das Schreiben eines Berichtes, sondern seine gesamte Produktion, incl. der Recherche, der Nutzung von eigenen oder fremden Archiven sowie die jeweilige Erfahrung des Berichterstatters berücksichtigt werden. Auch die Tatsache, dass sich das Layout von Online-Informationsanbietern den Rahmenbedingungen dieser Nutzung angepasst hat, hat Auswirkungen auf die Honorierung. Diese Rahmenbedingungen sind am ehesten mit denen des Nachrichtenjournalismus zu vergleichen; längere, dem Maß von Zeitungen oder Zeitschriften entsprechende Berichte sind eher selten. Aus diesem Grunde ist bei den Mindesthonoraren von einer Zeilenberechnung abgegangen worden zu einem Stunden bzw. Tagessatz.

Stundensatz 90 DM
Tagessatz 550 DM

3. PR-Honorare/ Realisierung Internetauftritte

a) PR-Serviceleistungen:
MIndeststundensatz 200 DM netto
zzgl 0,70 DM Fahrtkosten/Kilometer

Dafür brauchen Sie sich nicht um diese Dinge zu kümmern:

Mediengerechte Präsentation Ihres Produktes
(Garantien für redaktionelle Entscheidungen zur Präsentation
sind allerdings nicht im Preis inbegriffen.)

Schaltung Ihrer Anzeigen in Printmedien,
Ausstrahlung von Werbeblöcken

Kontakte zu Messeveranstaltern,
Reservierung von Ausstellungsplätzen 

Vorbereitung Ihrer Pressekonferenzen, Vorträge etc.

b) Realisierung Ihres Internetauftritt:

Volumenabhängig, mindestens aber 150 DM Stundensatz

Realisierung Ihres Internetauftritt enthält:

Registrierung Ihrer Domaine
(Für Wunschnamen kann nicht garantiert werden.

Gestaltung Ihrer Internetpräsenz

 

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