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Geschäftliches /
(Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist Gießen)
Grundlage der Honorierung von Aufträgen für CVG2000 |
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Als Grundlage gelten die aktuellen Honorarempfehlungen der
Mittelstandgemeinschaft der Freien Journalisten.
Auszugsweise gilt folgendes |
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1. Journalistische
Leistungen für Tageszeitungen |
2. Honorare für
Online-Beiträge
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3. PR-Honorare/
Realisierung Internetauftritte
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1. Tageszeitungen
Die Berechnung der Honorare erfolgt
nach der Anzahl der Druckzeilen der einzelnen Beiträge. Dabei gilt als Normalzeile die
Druckzeile mit 34-40 Buchstaben. Umfaßt die Druckzeile weniger als 34 oder mehr als 40
Buchstaben, so sind die Honorarsätze nach folgender Formel zu errechnen: Buchstaben der
Druckzeile x Honorarsatz für Normalzeile "geteilt durch" 37 |
Die Honorare
betragen für Nachrichten und Berichte:
| Bei einer
Auflage: |
Erstdruckrecht |
Zweitdruckrecht |
| bis 10.000 |
102,00 Pf |
83,00 Pf |
| bis 25.000 |
112,00 Pf |
88,00 Pf |
| bis 50.000 |
135,00 Pf |
100,00 Pf |
| bis 100.000 |
156,00 Pf |
120,00 Pf |
| über 100.00 |
182,00 Pf |
137,00 Pf |
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Die Honorare betragen für Reportagen,
Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, unterhaltende Aufsätze, K
| Bei
einer Auflage: |
Erstdruckrecht |
Zweitdruckrecht |
| bis 10.000 |
127,00 Pf |
94,00 Pf |
| bis 25.000 |
135,00 Pf |
101,00 Pf |
| bis 50.000 |
169,00 Pf |
131,00 Pf |
| bis 100.000 |
202,00 Pf |
152,00 Pf |
| über 100.00 |
248,00 Pf |
191,00 Pf |
Die Honorare für Kommentare, Leitartikel,
Interviews, fachliche und wissenschaftliche Aufsätze, Kunstkritiken, Essays und
Alleinveröffentlichungsrechte unterliegen freier Vereinbarung. Sie müssen angemessen
über den Sätzen der Tabelle liegen.
Als Mindesthonorar für einen Beitrag ist das Honorar für 20 Zeilen des jeweiligen
Erstdruckrechts zu zahlen. |
| 2. Journalistische Leistungen im Bereich Wirtschaft und Verwaltung |
Nicht erfaßt sind Publikationen, die unmittelbar absatzfördernd sind sowie
Publikationen, die von selbständigen Verlagen im eigenen Namen herausgegeben werden
(selbständige Verlagspublikationen).
Die Honorare
werden berechnet nach Zeilen mit 60 Anschlägen
(30 solcher Sechzig-Anschläge-Zeilen machen eine Seite aus)
Mitarbeiter,
Werks- oder
Kundenzeitschriften,
Bürgerinformationen
sowie sonstige peri-
odische Publikationen,
die für eine Ziel-
gruppe bestimmt sind |
10.000
50.000
100.000
über 100.000 |
2,43
3,46
4,75
5,18
|
3,46
4,75
5,51
6,16 |
| Nachrichten-,
Artikel-, und sonstige Korrespondenzen |
unabhängig
von der Auflage |
6,80 |
QuelleWorthonorare:
DJV |
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2.
Honorare für Online-Beiträge |
Honorare für OnlineNutzung
Die Tatsache, dass im Zeitungs- oder Zeitschriftenbereich immer mehr
Ausgaben in den Online-Diensten der Verlage erscheinen, ohne dass die freien
Journalistinnen und Journalisten für diese Zweitverwertung ihrer Beiträge ein
zusätzliches Honorar erhalten, machen es erforderlich, die Honorarempfehlung der
Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten auf diesen Bereich zu erweitern. Es empfiehlt
sich, auf die Honorare der Mittelstandsempfehlung bei einer digitalen Zweitverwertung von
Texten je nach Nutzungsart einen prozentualen Aufschlag vorzunehmen. Bei der Höhe der aus
der Tabelle ersichtlichen Aufschläge wurde insbesondere die Dauer der Verfügbarkeit
berücksichtigt, da während dieser Zeit eine andere weitere Verwertung der Beiträge kaum
möglich ist. Bei Onlinenutzbaren elektronischen Archiven bzw. CDROMs ist das
ausschlaggebende Honorierungskriterium die Aufnahme eines Textes an sich. Was die Höhe
des Aufschlages anbelangt, so handelt es sich dabei um einen Mindestprozentsatz, der nach
dem derzeitigen Erkenntnisstand gezahlt wird so die Zweitverwertung überhaupt honoriert
wird.
Die Ergebnisse einer vom DJV geplanten Umfrage zur Honorarsituation
auch in diesem Bereich werden hoffentlich weitere Aufschlüsse bieten und ein
realistisches Bild ergeben, nach dem sich dann die endgültigen Prozentsätze für
Aufschläge bei zusätzlicher OnlineNutzung ergeben.
a) Digitale Zweitverwertung
Bei einer digitalen Zweitverwertung von Texten empfiehlt es sich, je nach Nutzungsart,
einen prozentualen Aufschlag auf die Honorare der Mittelstandsempfehlung vorzunehmen. Bei
der Höhe der aus der Tabelle ersichtlichen Aufschläge wurde insbesondere die Dauer der
Verfügbarkeit berücksichtigt, da während dieser Zeit eine andere weitere Verwertung der
Beiträge kaum möglich ist. Bei Onlinenutzbaren elektronischen Archiven bzw. bei CDROMs
ist das ausschlaggebende Honorierungskriterium die Aufnahme eines Textes an sich. Was die
Höhe des Aufschlages anbelangt, so handelt es sich bei den angegebenen Aufschlägen um
einen Mindestprozentsatz, der nach dem derzeitigen Erkenntnisstand festgelegt wurde.
| Art der Nutzung |
Verfügbarkeit |
Aufschlag |
| Onlinedienste |
Bis zu 1 Monat |
+ 15 % |
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Bei längerer Nutzung pro Jahr
zusätzlich |
+ 5 % |
| Elektronisches Archiv |
Aufnahme |
+ 10 % |
|
Bei längerer Nutzung anschließend
pro Jahr |
+ 5 % |
| CD-ROM |
Aufnahme |
+ 10 % |
b) Reine Online-Beiträge
Ausschließlich Onlinegenutzte Beiträge sind grundsätzlich nur einmal zu nutzen,eine
Zweitverwertung schließt sich wegen des globalen Verbreitungsgebietes des Netzes aus. Bei
der Honorierung muss außerdem nicht alleine das Schreiben eines Berichtes, sondern seine
gesamte Produktion, incl. der Recherche, der Nutzung von eigenen oder fremden Archiven
sowie die jeweilige Erfahrung des Berichterstatters berücksichtigt werden. Auch die
Tatsache, dass sich das Layout von Online-Informationsanbietern den Rahmenbedingungen
dieser Nutzung angepasst hat, hat Auswirkungen auf die Honorierung. Diese
Rahmenbedingungen sind am ehesten mit denen des Nachrichtenjournalismus zu vergleichen;
längere, dem Maß von Zeitungen oder Zeitschriften entsprechende Berichte sind eher
selten. Aus diesem Grunde ist bei den Mindesthonoraren von einer Zeilenberechnung
abgegangen worden zu einem Stunden bzw. Tagessatz.
Stundensatz 90
DM
Tagessatz 550 DM
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3. PR-Honorare/ Realisierung
Internetauftritte
a) PR-Serviceleistungen:
MIndeststundensatz 200 DM netto
zzgl 0,70 DM Fahrtkosten/Kilometer
Dafür brauchen Sie sich nicht um
diese Dinge zu kümmern:
Mediengerechte Präsentation Ihres Produktes
(Garantien für redaktionelle Entscheidungen zur Präsentation
sind allerdings nicht im Preis inbegriffen.)
Schaltung Ihrer Anzeigen in
Printmedien,
Ausstrahlung von Werbeblöcken
Kontakte zu Messeveranstaltern,
Reservierung von Ausstellungsplätzen
Vorbereitung Ihrer
Pressekonferenzen, Vorträge etc.
b) Realisierung Ihres
Internetauftritt:
Volumenabhängig, mindestens aber 150 DM Stundensatz
Realisierung Ihres Internetauftritt
enthält:
Registrierung Ihrer Domaine
(Für Wunschnamen kann nicht garantiert werden.
Gestaltung Ihrer Internetpräsenz
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