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Georg Abel, Klaus-Peter Wilbois und Beate Huber mit dem Oekoprüfzeichen

 

"Können Sie erkennen, was ein Öko-Ei ist und was nicht?"

ÖKO-VERbände und Verbraucherinitiative Berlin begrüßen neue EU-Öko-Richtlinie und weisen auf einheitliches Prüfzeichen hin

Von Christoph v. Gallera.

"Bio", "Öko", ,biologisch" - Waren, die solcherart gekennzeichnet sind, sollen ans Gesundheitsbewusstsein der Verbraucher appellieren und zum Kauf anregen. Der Trend gehe ohnehin Richtung stärkerer Nachfrage ökologischer Produkte meinte Beate Huber, Geschäftsführerin der 1999 gegründeten Bonner Ökoprüfzeichen GmbH, anlässlich einer Pressekonferenz auf dem Hof des Biobauern Paul Erich Etzel in Wehrheim zur Vorstellung eines einheitlichen Prüfzeichens und der Einführung der EG-Verordnung zur ökologischen Tierhaltung .


"Wir begrüßen ausdrücklich die neue EU-Verordnung für Öko-Tierhaltung, die nun gelten wird", meinte Huber. Die Geschichte der neuen Verordnung, die ab 24. August EU-weit Gültigkeit hat, begann vor rund sieben Jahren. Das Ziel: Erwartungen von Verbrauchern, Landwirten und nicht zuletzt die Rücksicht auf die Umwelt sollten unter einen möglichst transparenten Hut gebracht werden. Heraus gekommen ist neue EU-Verordnung mit der Nummer 1804/1999. Sie regelt die artgerechte Haltung und Fütterung von Tieren, verbietet den Einsatz so genannter vorbeugender Arzneimittel sowie die lückenlose Rückverfolgung der Herkunft der Tiere.

 

Wie Dr. Klaus-Peter Wilbois sagte, sei die neue Verordnung ein tragbarer Kompromiss zwischen den Ansprüchen der ökologisch orientierten Agrarverbände und dem Anspruch, die Öko-Richtlinie EU-weit umzusetzen. Wilbois ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL) in Darmstadt. "Es gibt allerdings entscheidende Unterschiede zwischen der EU-Verordnung und unseren eigenen Ansprüchen", stellte Wilbois fest. So erlaube der Gesetzgeber den Landwirten, ihren Hof auch nur teilweise ökologisch zu führen, genauso reicht es nach der Grundlage der EU-Richtlinie aus, wenn zum Beispiel 70 Prozent der Zutaten eines Schweineschnitzels oder Rindersteaks aus ökologischer Herkunft stammen.

Hielten sich die Verbraucher dagegen an die Produkte der Betriebe der AGÖL-Verbände wie Demeter, Bioland, Naturland, Gäa, Biopark oder Biokreis, so sei garantiert, dass diese Betriebe auf jeden Fall vollständig ökologisch geführt werden. Die Zutaten der verschiedenen Produkte müssten zu 95 Prozent ökologischer Herkunft sein.

 

Das neue Prüfzeichen, das die Bonner Prüfzeichen GmbH präsentierte, sei ein zusätzlicher Garant für die höheren deutschen Öko-Standards. Eingeführt wurde es bereits vor rund einem Jahr.

 

"Können Sie erkennen, welches Ei konventioneller und welches ökologischer Herkunft ist", zielte Beate Huber auf die Bedeutung der neuen EU-Verordnung ab. Der Hinweis, ob Batterie-Ei oder "Glückliches-Huhn-Ei", sei immer noch freiwillig. Stammten die Eier dagegen aus anerkannt ökologischen Betrieben, so sei die Kennzeichnung Pflicht. Trotz des niedrigeren Standards sei die EU-Verordnung dennoch ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sie wies insbesondere auf die Förderung einheimischer, an die Witterung angepasster widerstandskräftiger Nutztierrassen hin. Deren Förderung sei explizit in der neuen Verordnung festgeschrieben.

 

Lobende Worte fand auch Georg Abel für die Richtlinie und das neue Prüfzeichen. Dennoch meinte der Bundesgeschäftsführer der Verbraucherinitiative Berlin, dass trotz einer bundesweiten Verfünffachung der ökologischen Anbaufläche seit 1991 und bei Verbrauchern hoch im Kurs stehender Öko-Lebensmittel noch kein Grund zur Zufriedenheit bestehe. So liege der Anteil des Öko-Landbaus an der gesamten landwirtschaftlichen

Nutzfläche in Deutschland bei 2,4 Prozent. In Finnland betrage er zum Beispiel sechs, in Österreich 8,4 Prozent.