"Können Sie erkennen, was ein Öko-Ei ist und was nicht?"
ÖKO-VERbände und Verbraucherinitiative
Berlin begrüßen neue EU-Öko-Richtlinie und weisen auf einheitliches Prüfzeichen hin
Von Christoph v. Gallera.
"Bio",
"Öko", ,biologisch" - Waren, die solcherart gekennzeichnet sind, sollen
ans Gesundheitsbewusstsein der Verbraucher appellieren und zum Kauf anregen. Der Trend
gehe ohnehin Richtung stärkerer Nachfrage ökologischer Produkte meinte Beate Huber,
Geschäftsführerin der 1999 gegründeten Bonner Ökoprüfzeichen GmbH, anlässlich einer Pressekonferenz auf dem Hof
des Biobauern Paul Erich Etzel in Wehrheim zur Vorstellung eines einheitlichen
Prüfzeichens und der Einführung der EG-Verordnung zur ökologischen Tierhaltung .
"Wir begrüßen
ausdrücklich die neue EU-Verordnung für Öko-Tierhaltung, die nun gelten wird",
meinte Huber. Die Geschichte der neuen Verordnung, die ab 24. August EU-weit Gültigkeit
hat, begann vor rund sieben Jahren. Das Ziel: Erwartungen von Verbrauchern, Landwirten und
nicht zuletzt die Rücksicht auf die Umwelt sollten unter einen möglichst transparenten
Hut gebracht werden. Heraus gekommen ist neue EU-Verordnung mit der Nummer 1804/1999. Sie
regelt die artgerechte Haltung und Fütterung von Tieren, verbietet den Einsatz so
genannter vorbeugender Arzneimittel sowie die lückenlose Rückverfolgung der Herkunft der
Tiere.
Wie Dr. Klaus-Peter
Wilbois sagte, sei die neue Verordnung ein tragbarer Kompromiss zwischen den Ansprüchen
der ökologisch orientierten Agrarverbände und dem Anspruch, die Öko-Richtlinie EU-weit
umzusetzen. Wilbois ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau
(AGÖL) in Darmstadt. "Es gibt allerdings entscheidende Unterschiede zwischen der
EU-Verordnung und unseren eigenen Ansprüchen", stellte Wilbois fest. So erlaube der
Gesetzgeber den Landwirten, ihren Hof auch nur teilweise ökologisch zu führen, genauso
reicht es nach der Grundlage der EU-Richtlinie aus, wenn zum Beispiel 70 Prozent der
Zutaten eines Schweineschnitzels oder Rindersteaks aus ökologischer Herkunft stammen.
Hielten sich die
Verbraucher dagegen an die Produkte der Betriebe der AGÖL-Verbände wie Demeter, Bioland,
Naturland, Gäa, Biopark oder Biokreis, so sei garantiert, dass diese Betriebe auf jeden
Fall vollständig ökologisch geführt werden. Die Zutaten der verschiedenen Produkte
müssten zu 95 Prozent ökologischer Herkunft sein.
Das neue Prüfzeichen,
das die Bonner Prüfzeichen GmbH präsentierte, sei ein zusätzlicher Garant für die
höheren deutschen Öko-Standards. Eingeführt wurde es bereits vor rund einem Jahr.
"Können Sie
erkennen, welches Ei konventioneller und welches ökologischer Herkunft ist", zielte
Beate Huber auf die Bedeutung der neuen EU-Verordnung ab. Der Hinweis, ob Batterie-Ei oder
"Glückliches-Huhn-Ei", sei immer noch freiwillig. Stammten die Eier dagegen aus
anerkannt ökologischen Betrieben, so sei die Kennzeichnung Pflicht. Trotz des niedrigeren
Standards sei die EU-Verordnung dennoch ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sie
wies insbesondere auf die Förderung einheimischer, an die Witterung angepasster
widerstandskräftiger Nutztierrassen hin. Deren Förderung sei explizit in der neuen
Verordnung festgeschrieben.
Lobende Worte fand auch
Georg Abel für die Richtlinie und das neue Prüfzeichen. Dennoch meinte der
Bundesgeschäftsführer der Verbraucherinitiative Berlin, dass trotz einer bundesweiten
Verfünffachung der ökologischen Anbaufläche seit 1991 und bei Verbrauchern hoch im Kurs
stehender Öko-Lebensmittel noch kein Grund zur Zufriedenheit bestehe. So liege der Anteil
des Öko-Landbaus an der gesamten landwirtschaftlichen
Nutzfläche
in Deutschland bei 2,4 Prozent. In Finnland betrage er zum Beispiel sechs, in Österreich
8,4 Prozent. |